ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen Devon&Devon und dem Käufer abgeschlossenen Geschäfte, ohne dass es bei jedem einzelnen Vertragsabschluss eines ausdrücklichen Hinweises auf sie oder einer besonderen Vereinbarung in diesem Sinne bedarf. Abweichende Bedingungen und/oder Fristen gelten nur, wenn sie von Devon&Devon schriftlich bestätigt werden. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind gegebenenfalls durch die Bestimmungen des italienischen Zivilgesetzbuchs und der Gesetzesverordnung Nr. 206/2005 (Verbraucherschutzgesetz) zu ergänzen. Devon&Devon behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Verkaufsbedingungen ohne vorherige Ankündigung zu bearbeiten, zu ergänzen oder abzuändern. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind in italienischer Sprache verfasst und in weitere Sprachen übersetzt. Bei Auslegungszweifeln, auch im Falle eines Rechtsstreits, ist allein der italienische Wortlaut verbindlich.

 

 

2.Begriffe

Bei der Auslegung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind die aufgelisteten Begriffe folgendermaßen zu verstehen:

 

     a) Käufer: die natürliche oder juristische Person, auf deren Namen die Auftragsbestätigung und/oder die Rechnungen lauten

 

     b) Allgemeine Verkaufsbedingungen: diese Vereinbarungen

 

     c) Auftragsbestätigung: das Dokument, das von Devon&Devon nach der Anforderung des Käufers ausgestellt wird und unter anderem Folgendes enthält: die Produktliste mit Angabe der entsprechenden Preise, das voraussichtliche Lieferdatum, die Lieferbedingungen und gegebenenfalls die Unterlagen zu maßgeschneiderten Produkten

 

     d) Vertrag: die Kaufvereinbarung, die die Parteien schließen, und zwar mittels: (a) Ausstellung einer Auftragsbestätigung durch Devon&Devon und deren förmliche Annahme durch den Käufer; oder (b) bei Dauerkäufern durch Ausstellung einer Auftragsbestätigung von Seiten Devon&Devon und ihrer Ausführung

 

     e) Devon&Devon: Devon&Devon S.p.A.

 

     f) Parteien: Devon&Devon und der Käufer

 

     g) Produkt: die im Katalog von Devon&Devon aufgelisteten Produkte, die, sobald sie in der Auftragsbestätigung erscheinen, zum Gegenstand des Vertrags zwischen dem Käufer und Devon&Devon werden

 

     h) Maßgeschneiderte Produkte: Das sind Produkte, die für den einzelnen Käufer nach Maß entwickelt und hergestellt werden.

 

     i) Website: Die Website von www.devon-devon.com

 


3. Vertragsgegenstand

Der Vertrag umfasst ausschließlich die in der Auftragsbestätigung angegebenen Produkte. Die Eigenschaften und Daten der in Katalogen oder anderen von Devon&Devon erstellten Unterlagen aufgeführten Produkte sind als rein indikativ zu betrachten und für Devon&Devon nicht bindend. Maßgeblich für die Beschreibung der Produkte und ihrer technischen Spezifikationen sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Ausstellung der Auftragsbestätigung auf der Website veröffentlichten technischen Datenblätter der Produkte. Für maßgeschneiderte Produkte sind nur die technischen Datenblätter verbindlich, die der angenommenen Auftragsbestätigung beigefügt sind.

 

 

4. Aufträge und Auftragsbestätigung

Die von Devon&Devon versandte Auftragsbestätigung gilt als Vertragsangebot; die Annahme durch Unterzeichnung und/oder schriftliche Bestätigung durch den Käufer bestimmt den Vertragsabschluss und ist zusammen mit der Entrichtung etwaiger Anzahlungen eine wesentliche Voraussetzung für die Ausführung des Auftrags. Ebenso ist der Austausch von Mitteilungen zwischen dem Dauerkäufer und Devon&Devon für das Zustandekommen des Vertrages maßgeblich. Es wird vereinbart, dass Gegenangebote von Devon&Devon an Dauerkäufer als angenommen gelten, wenn sie nicht rechtzeitig abgelehnt werden.

Beispielhaft und nicht abschließend kann Devon&Devon eine Bestellung des Käufers ablehnen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn:

 

      1. der Käufer zuvor aus jedwedem Grund gegenüber Devon&Devon vertragsbrüchig geworden ist;

      2. der Käufer in die Ablehnungsliste eingetragen wurde oder ein Vollstreckungsverfahren gegen ihn anhängig ist;

      3. der Käufer sich in Liquidation, Zwangsliquidation oder freiwilliger Liquidation befindet oder ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde;

      4. aus Überprüfungen, die der Vorbeugung und Kontrolle des Insolvenzrisikos, der Betrugsbekämpfung und des Kreditschutzes dienen, hervorgeht, dass der Käufer sich in einem Zustand befindet, in dem die ordnungsgemäße Bezahlung der vertragsgegenständlichen Waren gefährdet ist.

 

Devon&Devon behält sich in jedem Fall das Recht vor, die Annahme eines jeden Auftrags von bestimmten Zahlungsbedingungen und/oder der Stellung einer angemessenen Sicherheit abhängig zu machen. Ergänzungen oder Änderungen der Bestellung sind, auch wenn diese von den Handelsvertretern von Devon&Devon vorgenommen wurden, für Devon&Devon nicht bindend und können von dem Unternehmen unbeschadet des ursprünglichen Vertrags angenommen oder abgelehnt werden.

Die Annahme der Auftragsbestätigung durch den Käufer setzt automatisch die Annahme der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen voraus. Darüber hinaus erkennt der Käufer mit jeder weiteren Bestellung bei Devon&Devon diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen erneut an und bestätigt sie.

Während der Vertragserfüllung kann der Käufer keine Einwände oder Vorbehalte in Bezug auf Tatsachen, Umstände und/oder Bedingungen geltend machen, die direkt oder indirekt auf seiner Unkenntnis der Bestimmungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen beruhen.

Je nach Art des verkauften Produkts behält sich Devon&Devon das Recht vor, nach eigenem Ermessen zusätzliche Bedingungen zu diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen anzuwenden, die jeweils in der Auftragsbestätigung angegeben werden.

 

 

5. Lieferung und Versand

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Waren ab Werk (Incoterms 2020), aus den Lagern von Devon&Devon. Unabhängig von den zwischen den Parteien vereinbarten Lieferbedingungen geht das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Produkte in jedem Fall mit der Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Käufer über.

 

 

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung aufgelisteten Produktpreise und Zahlungsbedingungen.

Die Zahlungen werden ohne Abzug von Ausgleichszahlungen oder Schadensersatzforderungen geleistet. Leistet der Käufer die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist, ist er zur Entrichtung von Verzugszinsen verpflichtet, die gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 192/2012 berechnet werden. Bei nicht erfolgter oder verspäteter Zahlung aus jedwedem Grund hat Devon&Devon, unbeschadet weiterer Ansprüche, das Recht: (i) die sofortige Bezahlung aller vom Käufer bestellten Produkte zu verlangen; oder alternativ (ii) die Ausführung laufender Aufträge zu stornieren und den bereits gezahlten Betrag als Entschädigung einzubehalten, ohne dass der Käufer einen Anspruch auf Entschädigung oder Sonstiges hat.

 

7. Lieferfristen

Die Lieferfristen variieren je nach bestelltem Produkt und den spezifischen Wünschen des Käufers, sofern diese akzeptiert werden. Die vom Käufer gewünschten Lieferfristen sind stets auf der Bestellung anzugeben, während die in der Auftragsbestätigung genannten Lieferfristen als Richtwerte zu betrachten und für Devon&Devon nicht bindend sind. Bei einem Aufschub erwächst dem Käufer in keinem Fall ein Anspruch auf Entschädigung. Devon&Devon behält sich das das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen.

 

Nach Erhalt der von Devon&Devon schriftlich übermittelten Bereitstellungsmitteilung ist der Käufer verpflichtet, die Produkte so schnell wie möglich, auf jeden Fall aber innerhalb von höchstens 30 (dreißig) Kalendertagen nach vorbezeichneter Mitteilung und vorbehaltlich der vollständigen Begleichung des gegebenenfalls bestehenden Restbetrages abzuholen. Im Falle der Nichterfüllung kann Devon&Devon dem Käufer - als Entschädigung für die entstandenen Lagerkosten - die nachstehenden aufgeführten Beträge in Rechnung stellen:

 

     (i) vom 31. bis zum 90. Tag der Lagerung:

         a) 100,00 € (einhundert Euro) pro Monat oder pro angefangenem Monat der Verspätung für Paletten in Standardgröße (60 x 80 - 80 x 120 - 80 x 140)

         b) 200,00 € (zweihundert Euro) pro Monat oder pro angefangenem Monat der Verspätung bei Paletten mit Nicht-Standardmaßen,

 

     (ii) vom 91. bis zum 180. Tag der Lagerung:

         a) 200,00 € (zweihundert Euro) pro Monat oder pro angefangenem Monat der Verspätung für Paletten in Standardgröße (60 x 80 - 80 x 120 - 80 x 140)

         b) 400,00 € (vierhundert Euro) pro Monat oder pro angefangenem Monat der Verspätung bei Paletten mit Nicht-Standardmaßen,

 

     (iii) vom 181. bis zum 365. Tag der Lagerung:

         a) 1.000,00 € (tausend Euro) pro Monat oder pro angefangenem Monat der Verspätung bei allen Arten von Paletten.

 

Verbleibt das Produkt mehr als ein Jahr (ab Erhalt der Bereitstellungsanzeige) im Lager, versteht sich der Kaufvertrag gemäß Art. 1456 c.c. [ital. ZGB] automatisch als aufgelöst, und Devon&Devon ist berechtigt, einen Betrag in Höhe: (i) der Anzahlung und (ii) der Lagerkosten einzubehalten, sofern der Käufer bereits bezahlt hat, beziehungsweise einen solchen Betrag einzuziehen. Überschüssig eingezogene Beträge werden von Devon&Devon an den Käufer zurückerstattet.

Gehört das gekaufte und nicht abgeholte Produkt zur Kategorie „Maßgeschneidert“, ist Devon&Devon berechtigt, als Entschädigung einen Betrag in Höhe: (i) von 100 % des Preises der Produkte und (ii) von 100 % der Lagerkosten. einzubehalten bzw. zu erhalten.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Alle von Devon&Devon gelieferten Produkte bleiben bis zum Eintritt der beiden folgenden Bedingungen Eigentum von Devon&Devon: (i) Vollständige Zahlung des vereinbarten Preises und (ii) Abholung der Produkte durch den Käufer bei Lieferung ab Werk oder Lieferung der Produkte bei davon abweichender Lieferart.

Der Käufer hat alles zu unterlassen, was Devon&Devon daran hindert, dieses Recht wirksam auszuüben.

 

 

9.Beanstandungen

Beanstandungen bezüglich des Zustands der Verpackung, der Menge, der Anzahl oder der äußeren Merkmale der Produkte (sichtbare Mängel) sind Devon&Devon per E-Mail an die folgende Adresse mitzuteilen: customercare@devon-devon.com, und zwar innerhalb von 8 (acht) Tagen nach der Lieferung der Produkte gemäß den vereinbarten Lieferbedingungen und in jedem Fall vor deren Installation/Montage. Beanstandungen, die sich auf Mängel beziehen, die bei sorgfältiger Prüfung nach Erhalt nicht entdeckt werden können (versteckte Mängel), sind Devon&Devon per E-Mail an folgende Adresse mitzuteilen: customercare@devon-devon.com, und zwar unter Androhung der Verwirkung innerhalb von 8 (acht) Tagen nach dem Datum der Entdeckung des Mangels und in jedem Fall nicht später als 24 (vierundzwanzig) Monate nach der Lieferung. Beanstandungen oder Beschwerden berechtigen den Käufer nicht dazu, Zahlungen für die beanstandeten Produkte oder andere Lieferungen auszusetzen oder zu verzögern.

 

 

10. Mängel und Gewährleistung

Sofern zwischen den Parteien schriftlich nicht anderweitig vereinbart wurde, garantiert Devon&Devon, dass die Produkte für einen Zeitraum von 24 (vierundzwanzig) Monaten nach der Lieferung an den Käufer frei von Mängeln und Fehlern sind. Devon&Devon erkennt Mängel und Fehler, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der Produkte, den Transport, sofern dieser vom Käufer durchgeführt wird, eine unsachgemäße Lagerung und Wartung, eine fehlerhafte Installation, höhere Gewalt, das Verschulden oder die Fahrlässigkeit des Käufers begründet sind, nicht an. Die Gewährleistung sieht nach dem Ermessen von Devon&Devon den Ersatz oder die Reparatur der Produkte vor, die auf Kosten des Käufers an den Standort von Devon&Devon zurückgegeben werden müssen. Für Produkte, die im Rahmen der Gewährleistung ersetzt oder repariert werden, gilt dieselbe Gewährleistung für einen Zeitraum von 24 (vierundzwanzig) Monaten ab dem Datum der Reparatur oder des Austauschs. Wird eine Haftung von Seiten Devon&Devon festgestellt, kann diese nicht den Preis der Produkte, die Gegenstand der Beanstandung sind, übersteigen, wobei in jedem Fall ein weiterer Ersatz und/oder eine Entschädigung aus jedwedem Grund auszuschließen sind/ist. Für Verzögerungen bei der Durchführung von Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen können keine Schadensersatzansprüche gegenüber Devon&Devon geltend gemacht werden. Für den Fall, dass der Käufer die Mängel rechtzeitig gerügt hat, sich aber nach Prüfung herausstellt, dass die geltend gemachten Ansprüche unbegründet sind, hat Devon&Devon Anspruch auf Ersatz der durch die Mängelrüge entstandenen Kosten. In jedem Fall kann der Käufer Gewährleistungsansprüche gegen Devon&Devon ausschließlich nach erfolgter Bezahlung des Preises zu den vereinbarten Bedingungen geltend machen.

 

 

11. Nachsichtsklausel

Unterlässt Devon&Devon die Ausübung eines Rechtsanspruchs, so ist dies keinesfalls als Verzicht auf das Recht, die ordnungsgemäße Erfüllung einzufordern, zu verstehen. Eine solche Unterlassung ist vielmehr als bloße Nachsicht einzuordnen.

 

 

12. Schutz der personenbezogenen Daten

Die vom Käufer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden von Devon&Devon gemäß den Bestimmungen des Kunden- und Lieferanteninformationsblatts verarbeitet, das unter dem folgenden Link abrufbar ist: https://www.devon-devon.com/it_de/information-kunden-und-lieferanten

 

 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung und Ausführung des Vertrages und der Allgemeinen Verkaufsbedingungen ergeben, unterliegen dem italienischen Recht und der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts Florenz, unter Ausschluss jeder anderen konkurrierenden oder alternativen Zuständigkeit. Devon&Devon behält sich in jedem Fall das Recht vor, bei Klagen zur Forderungsbeitreibung das zuständige Gericht am Sitz des Käufers anzurufen. In diesem Fall findet das örtliche Recht Anwendung.

 

 

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